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Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

18.03.2025

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Am 5. Dezember 2024 hat das BAG (BAG 8 AZR 370/20) klargestellt, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen, nicht erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Viele Tarifverträge gelten also in diesem Punkt nicht mehr.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit erfassen, da die Arbeitgeberin dies bei den WM nicht tut. Eine andere Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Arbeit von Ihrer vorgesetzten Person angewiesen wurde. Wenn Sie also regelmäßig Überstunden machen, sprechen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten darüber.

Promotion oder Habilitation ist keine Privatangelegenheit, sondern findet bei Qualifikationsverträgen in der Arbeitszeit (Befristungsgrund) und nicht in der Freizeit statt. Forschung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Nach dem Vertrag für gute Beschäftigung des Landes NRW ist mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die Qualifikation einzuplanen.

Zuschläge gibt es im Übrigen nicht nur für Überstunden, sondern auch für angewiesene Arbeit in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen ab 13 Uhr. Dies ist für Dienstreisen und Exkursionen wichtig.

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Am 5. Dezember 2024 hat das BAG (BAG 8 AZR 370/20) klargestellt, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen, nicht erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Viele Tarifverträge gelten also in diesem Punkt nicht mehr.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit erfassen, da die Arbeitgeberin dies bei den WM nicht tut. Eine andere Voraussetzung ist, dass die zusätzliche Arbeit von Ihrer vorgesetzten Person angewiesen wurde. Wenn Sie also regelmäßig Überstunden machen, sprechen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten darüber.

Promotion oder Habilitation ist keine Privatangelegenheit, sondern findet bei Qualifikationsverträgen in der Arbeitszeit (Befristungsgrund) und nicht in der Freizeit statt. Forschung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Nach dem Vertrag für gute Beschäftigung des Landes NRW ist mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die Qualifikation einzuplanen.

Zuschläge gibt es im Übrigen nicht nur für Überstunden, sondern auch für angewiesene Arbeit in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen ab 13 Uhr. Dies ist für Dienstreisen und Exkursionen wichtig.