13.09.2024
Zu Energiesparzwecken wird die Universität auch zum Jahreswechsel 2024/2025 zwei Wochen lang geschlossen.
Der Betrieb wird in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 5. Januar 2025 vollständig eingestellt, alle Universitätsgebäude auf dem Campus und auch sämtliche Außenliegenschaften und Anmietungen werden geschlossen sein.
Nur die Universitätsbibliothek öffnet ihre Türen schon ab dem 2. Januar 2025 wieder für alle Benutzer*innen.
So wie auch schon in den letzten Jahren bedeutet die Schließung der Universität keineswegs, dass alle Universitätsbeschäftigten für diese Zeit einen Urlaubsantrag stellen müssen. Es wird auch in diesem Jahr keinen „Zwangsurlaub“ geben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. So hat der WPR es mit der Dienststelle verhandelt.
Alle Informationen zu den Regelungen für die Arbeitstage während der Schließung sowie der digitale Urlaubsantrag finden sich hier (im RUB-Serviceportal für die Beschäftigten).
Zu Energiesparzwecken wird die Universität auch zum Jahreswechsel 2024/2025 zwei Wochen lang geschlossen.
Der Betrieb wird in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 5. Januar 2025 vollständig eingestellt, alle Universitätsgebäude auf dem Campus und auch sämtliche Außenliegenschaften und Anmietungen werden geschlossen sein.
Nur die Universitätsbibliothek öffnet ihre Türen schon ab dem 2. Januar 2025 wieder für alle Benutzer*innen.
So wie auch schon in den letzten Jahren bedeutet die Schließung der Universität keineswegs, dass alle Universitätsbeschäftigten für diese Zeit einen Urlaubsantrag stellen müssen. Es wird auch in diesem Jahr keinen „Zwangsurlaub“ geben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. So hat der WPR es mit der Dienststelle verhandelt.
Alle Informationen zu den Regelungen für die Arbeitstage während der Schließung sowie der digitale Urlaubsantrag finden sich hier (im RUB-Serviceportal für die Beschäftigten).