Donnerstag, 10-11 Uhr, FNO 01/185
Auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) arbeitet der WPR daran, die Beschäftigungsverhältnisse und -strukturen an der RUB zu verbessern und Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit sowie Datenschutz nach den geltenden Gesetzen durchzusetzen.
Hierbei berät und vertritt der WPR
• die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten, dazu gehören auch die Lehrkräfte für besonderen Aufgaben
und die von der Universitätsverwaltung so genannten Sprachlehrer*innen,
• die wissenschaftlichen Hilfskräfte (WHK und WHB) und
• die Lehrbeauftragten der RUB mit mindestens vier Semesterwochenstunden.
Die Mitglieder des WPR sind gerne für Sie da.