Donnerstag, 10-11 Uhr, FNO 01/185
Auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) arbeitet der WPR daran, die Beschäftigungsverhältnisse und -strukturen an der RUB zu verbessern und Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheit sowie Datenschutz nach den geltenden Gesetzen durchzusetzen.
Hierbei berät und vertritt der WPR
• wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte, dazu gehören auch die Lehrkräfte für besonderen Aufgaben
und die von der Verwaltung sogenannten Sprachlehrer*innen,
• wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK und WHB),
• Lehrbeauftragte mit mindestens 4 Semesterwochenstunden.
Hinzu kommt eine RUB-spezifische Besonderheit:
Manche Wissenschaftler*innen werden von der RUB als Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV) eingestellt. Dies betrifft vor allem unbefristet Beschäftigte, die dezentral in den Fakultäten oder Wissenschaftlichen Einrichtungen arbeiten und nicht ausschließlich in Lehre oder Forschung tätig sind. Wenn diese der Entgeltgruppe 13 und höher angehören, werden sie ebenfalls vom WPR vertreten.
Die Mitglieder des WPR sind gerne für Sie da!